Wer kann sich privat versichern?
Krankenversicherungspflicht für Alle ab 01.01.2009 aufgrund der Gesundheitsreform Zum 1. Januar 2009 sind für die private Krankenversicherung einige zentrale gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. Dazu zählen :
- 1.die Pflicht zur Versicherung mehr
- 2.die Möglichkeit zur Mitnahme der Alterungsrückstellungen mehr
- 3.Angebot eines brancheneinheitlichen Basistarifs nach gesetzlichen Vorgaben mehr
Wer kann sich privat versichern?
Eine Private Krankenversicherung können Arbeitnehmer und Angestellte wählen, wenn das tatsächliche im Kalenderjahr erzielte regelmäßige Jahresarbeitentgeld (JAE) in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren die JAE-Grenze überstiegen hat und auch im Folgejahr über der JAE-Grenze liegen wird. Für das Jahr 2010 beträgt die JAE-Grenze 49.950 EUR/Jahr bzw. 4.162,50 EUR/Monat. Alle Selbständigen, Beamte und Freiberufler können unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln.